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Campingplatzverordnung für Onlinebuchung

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die Südbrookmerland Touristik GmbH (im Folgenden: „Betreiberin“) betreibt den Campingplatz Großes Meer.


2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die jeweils gültige Zelt- und Campingplatzordnung sowie die Preisliste gelten für das Nutzungsverhältnis zwischen den Gästen des Campingplatzes Großes Meer (im Folgenden: „Nutzer“) und der Betreiberin.


§ 2 Ankunft und Anmeldung

1. Nach ihrer Ankunft ab 15.00 Uhr melden sich die Nutzer an der Rezeption. Die Platzleitung ist berechtigt, die Vermietung von Stellplätzen abzulehnen, sofern dringende betriebliche Erwägungen vorliegen.
 

§ 3 Datenverarbeitung

1. Die Betreiberin erhebt und speichert die für die zu erbringenden Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Nutzer und nutzt sie ausschließlich für ihre Zwecke. Die Nutzer erteilen auf dem Anmeldeformular ihre schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch das vorhandene EDV-System.

2. Die Nutzer können die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Widerruf werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht für die Abgeltung von Verpflichtungen, die aus der Nutzung der Campingplätze entstanden sind, erforderlich sind: Abrechnungsdaten.

§ 4 Elektrizität und Gas

1. Jedem Standplatz steht ein Stromanschluss mit einer Steckdose zur Verfügung.

2. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Nutzer, die als Verbraucher alle gesetzlichen Vorschriften beachten und einhalten. Elektrische Kabel als Zuführung zu den Wohnwagen und Zelten müssen den allgemeinen technischen Vorschriften entsprechen.

3. Für Schäden durch Überspannung haften die Nutzer.

4. Die Gasheizungen und -anlagen in den Wohnwagen/Reisemobilen müssen den gesetzlichen Bestimmungen

entsprechen und sind von den Nutzern in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Die Nutzer erklären mit der Kenntnisnahme der Anmeldung, dass für ihren Wohnwagen/ihr Reisemobil eine gültige Gasprüfung vorliegt. Nach Bedarf ist der Betreiberin ein Prüfungsnachweis vorzulegen.

§ 5 Allgemeine Nutzungsregeln

1. Die Nutzer des Campingplatzes Großes Meer haben sich so zu verhalten, dass das Eigentum der Betreiberin oder das Eigentum Dritter nicht beschädigt werden sowie die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die der anderen Gäste nicht beeinträchtigt wird.

2. Den Anweisungen der Platzleitung ist in jedem Fall Folge zu leisten.
 

3. Nutzer, die gegen diese AGB, die Zelt- und Campingplatzordnung oder die Entgeltordnung verstoßen sowie den Anordnungen der Platzleitung nicht Folge leisten, können zeitweise oder von Dauer von der Nutzung der Campingplätze ausgeschlossen werden.

4. Eine Kostenrückerstattung erfolgt bei einem Platzverweis nicht.

5. In Notfällen (Unfälle, Krankheiten und dergleichen) ist die Platzleitung oder der Nachtwächter zu benachrichtigen.

6. Der Standplatz ist von den Nutzern vor ihrer endgültigen Abreise vollständig zu räumen und in Ordnung zu bringen. Der Standplatz muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein. Eine Spätabreise ist durch eine entgeltliche Pauschale und nach Verfügbarkeit nach vorheriger Absprache möglich.


7. Omnibusse, Busanhänger, Mobilheime sowie behelfsmäßige Wohnwagen sind auf dem Campingplatz nicht zugelassen. Darüber hinaus herrscht eine Begrenzung für Wohnmobile von einer Länge über 7,00 Meter und einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen.

8. Die Mitnahme von Hunden auf dem Campingplatz ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Platzteilen nach entsprechender Anmeldung erlaubt. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Betreiberin hält sich vor, sogenannte „Kampfhunde oder Listenhunde“ von einer Buchung auszuschließen.

9. Soweit ein mitgebrachtes Tier eine Belästigung anderer Nutzer darstellt, kann die Platzleitung die Entfernung des Tieres vom Campingplatz verlangen, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt wurde. Die Minderung des Mietzinses aus diesem Grund ist nicht zulässig.


§ 6 Benutzungsentgelt

1. Die Nutzung des Campingplatzes am Großen Meer ist entgeltpflichtig.

2. Es gilt die aktuelle Preisliste der Betreiberin.

3. Preiserhöhungen und Änderungen der Saisonzeiten bleiben der Südbrookmerland Touristik GmbH vorbehalten. Die ausgewiesenen Preise auf Buchungsbestätigungen sind nach einer Preiserhöhung oder Änderung der Saisonzeiten nicht mehr gültig.

§ 7 Haftung der Betreiberin

Der Campingplatzbetreiber haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schaden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen
Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht. Jeder Camper übernimmt die Haftung.

2. Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertsachen der Nutzer wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, sofern die Betreiberin insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

3. Die Betreiberin haftet gegenüber den Nutzern nicht für Schäden, die auf einer missbräuchlichen Nutzung des Campingplatzes Großes Meer durch die Nutzer beruhen.
 


§ 8 Rücktritt

1. Im Falle des Rücktritts innerhalb von 7 Tagen vor Anreise besteht ein Anspruch der Betreiberin auf Bezahlung i.H.v. 50% des vereinbarten Benutzungsentgelts. Sollte der Nutzer ohne vorheriger Mitteilung am Anreisetag nicht erscheinen, besteht ein Anspruch auf Bezahlung i.H.v. 90% des vereinbarten Benutzungsentgeltes. Die Betreiberin hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

2. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen von der Betreiberin wie folgt pauschal auf den vereinbarten Reise-/Pauschalpreis angesetzt werden können: 10% > Stornokosten 90%

3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. einer Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

4. Die Betreiberin hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Leistung anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
 

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Betreiberin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

§ 9 Salvatorische Klausel

1. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.