Angeln

am Großen Meer

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Angeln in Südbrookmerland

Das Große Meer mit seinen vielen Kanälen rundherum ist ein besonders fängiges Anglerrevier mit guten Aal-, Hecht- und Zanderbeständen. Nicht nur Raubfischfang lohnt sich. An den Schilfkanten stehen kapitale Spiegel- und Schuppenkarpfen. Brassen und Barsche gibt es in Massen und auch prächtige Rotaugen und Rotfedern können hier gehakt werden. Friedfischangler kommen auf ihre Kosten.

Wo darf ich angeln?
Siehe Gewässerkarte mit dem Hinweis, dass Gastangler nicht in Naturschutzgebieten angeln dürfen.

Welche Fanggeräte darf ich benutzen?
Der erwachsene Gastangler darf mit zwei Friedfischruten und außerhalb der Schonzeit zusätzlich mit zwei Raubfischruten mit totem Köderfisch fischen. Alternativ darf außerhalb der Schonzeit mit einer Wurfrute das Spin- oder Fliegenfischen ausgebübt werden.

Der jugendliche Gastangler darf mit zwei Ruten (Köder außerhalb der Schonzeit beliebig) angeln. Alternativ darf außerhalb der Schonzeit mit einer Wurfrute das Spin- oder Fliegenfischen ausgeübt werden.

Zum Fang von Köderfischen darf eine Senke mit einer max. Seitenlänge von 1,5m benutzt werden.

Welche Schonzeiten gibt es?
Die Schonzeit von Hecht und Zander ist in den Verbandsgewässern vom 01. Februar bis 15. Mai festgelegt.

In dieser Zeit ist es verboten mit toten Köderfischen oder Fischfetzen sowie jeglicher Art von Kunstködern zu angeln. Das aktive Angeln mit Wurm und anderen Naturködern (z.B. Dropshot-, Texas- und Carolinarigs und ähnliche aktive Methoden) ist ebenfalls untersagt. Das Fliegenfischen mittels Trockenfliege bis zu 20mm Gesamtlänge ist davon ausgenommen.

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Wer darf angeln?
In den Gewässern darf nur derjenige fischen, der eine Fischberechtigung, also einen Gastfischereierlaubnisschein erwirbt. Der Gastangler muß die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt und nachweisen können.
Kinder unter 14 Jahren erhalten keine Gasterlaubnis. Der Jugendfischereischein findet ebenfalls keine Anerkennung. Naturschutzgebiete dürfen nicht beangelt werden.

Was geschieht mit der Fangmeldung?
Zur Beurteilung der Hege- und Pflegemaßnahmen in unseren Gewässern und insbesondere der Kontrolle der Entwicklung des Fischbestandes, ist es wichtig, dass jeder Angler eine Fangmeldung abgibt, auch als Fehlmeldung, wenn nichts gefangen wurde.

Welche Größenmaße müssen eingehalten werden?
Aal 45cm
Karpfen 35cm
Hecht 45cm
Rapfen 40cm
Bach- und Regenbogenforelle 25cm
Wels 50cm
Quappe 35cm
Zander 40cm
Schleie 25cm

Für hier nicht aufgeführte Weißfische- und Barscharten gilt kein Mindestmaß in den Verbandsgewässern.

Nicht maßige Fische oder solche, deren Fang nicht erlaubt ist, sind sofort mit der erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen. Jegliche Halterung ist verboten!

Als Köder dürfen keine Fischarten mit Mindestmaß, Schonzeit und Schutzstatus, sowie Amphibien, Reptilien und Warmblüter verwendet werden.

 

Informationen zum Angeln

Bezirksfischereiverband für Ostfriesland e.V.
An der Verbindungsschleuse
26725 Emden

Tel.: 04921 - 25575
Fax: 04921 - 20572

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