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URLAUB MIT HUND
tierisches Vergnügen in Südbrookmerland

Urlaub mit Hund in Südbrookmerland

Zu Ihrer Familie zählt ein Hund und Sie möchten Ihren vierbeinigen Freund nicht alleine zu Hause lassen, während Sie in den Urlaub fahren. 
Nehmen Sie Ihren Hund einfach mit in den Urlaub. 

In Südbrookmerland finden Sie zahlreiche Unterkünfte, in denen Hunde willkommene Gäste sind. Während Ihres Aufenthaltes in unserer Gemeinde gibt es für Sie und Ihren Hund viel zu sehen und zu erleben. Endlose Wanderwege laden entlang von Kanälen, durch Dörfer oder entlang von Feldern und Wiesen zu Spaziergängen ein. 
Am Großen Meer können Sie ebenfalls wunderbare Strecken mit Ihrem Hund zurücklegen und hier stehen in regelmäßigen Abständen auch Hundebeutelspender bereit und Mülleimer. Für Ihren vierbeinigen Freund haben wir auch eine kleine Hundewiese an Ostfrieslands größtem Binnensee eingerichtet. Hier kann getobt und gebadet werden. 

Hundefreundliche Unterkünfte finden Sie hier
Urlaub mit Hund

 

Ihr Urlaub bei uns in Südbrookmerland Hotels - Ferienwohnungen - Ferienhäuser

Hundewiese am Großen Meer

Auf der kleinen Hundewiese am Großen Meer kann Ihr vierbeiniger Freund nach Herzenslust alleine, aber auch mit anderen Hunden toben und spielen. Über eine Rampe hat Ihr Hund ebenfalls die Möglichkeit ins Wasser zu gelangen, um dort zu baden. Während Ihr Hund herumtollt lesen Sie auf einer Decke oder Bank ein Buch oder fachsimpeln mit anderen Hundehaltern.

Weitere Informationen zur Hundewiese am Großen Meer haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst. 

Informationen zur Hundewiese am Großen Meer

Um allen Besuchern der Hundewiese einen erholsamen Urlaub und eine zufriedenstellende Nutzung der Hundewiese zu gewährleisten, bitten wir um die Berücksichtigung folgender Hinweise: 

1. Das Betreten des Bereiches ist jederzeit möglich, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. 

2. Den Weisungen der Mitarbeiter der Tourist-Information sowie der Strandbetreuer ist Folge zu leisten.

3. Eine Tierhaftpflichtversicherung sowie eine gültige Schutzimpfung sind Voraussetzung für die Nutzung des Hundestrandes.

4. Hunde sind außerhalb der Hundewiese grundsätzlich an der Leine zu führen.

5. Mit dem Betreten des Bereiches erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für Haftpflichtschäden an den Tieren an. Dieser gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers.

6. Jeder Hundehalter bzw. – führer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für alle durch den Hund verursachten Schäden einzustehen.

7. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen fort.

8. Der Hundekot ist vom jeweiligen Hundehalter mittels der dafür bereit gehaltenden Entsorgungseinrichtungen eigenverantwortlich zu entsorgen.

9. Das Mitführen von Kampfhunden, bösartigen sowie bissigen Hunden ist grundsätzlich untersagt.

10. Das Laufenlassen von Hunden außerhalb des gekennzeichneten Strandabschnittes ist untersagt.

11. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern und Strandverweis geahndet werden.